Covid-Info
Aktuell ist für körpernahe Dienstleistungen wie den Frisörbetrieb die bereits gängige 2G-Regel gültig. Ebenfalls gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Die Nachweise für geimpfte und genesene Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum:
Geimpft:
Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:
- Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 270 Tage.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Für alle weiteren Impfungen („Booster“) gilt eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen.
Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.
Genesen:
- Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.