Dein Titel

Dein Untertitel

Covid-Info


Aktuell ist für körpernahe Dienstleistungen wie den Frisörbetrieb die bereits gängige 2G-Regel gültig. Ebenfalls gilt eine FFP2-Maskenpflicht.


Die Nachweise für geimpfte und genesene Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum:


Geimpft:

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Impfstoffe, bei denen zwei Impfungen vorgesehen sind, gelten ab dem Tag der 2. Impfung für insgesamt 270 Tage.
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Für alle weiteren Impfungen („Booster“) gilt eine Gültigkeitsdauer von 270 Tagen.

Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass.



Genesen:

  • Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
  • Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.



Quelle: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen